Verhaltenkodex Corona - Rumänisch-orthodoxe Gemeinde Unsere Schutz und Hygiene Konzept.
• Es ist neben der Möglichkeit von Tröpfchen- und Schmierinfektion auch die Möglichkeit von Aerosolinfektion in den Blick zu nehmen. Letztere war in den ursprünglichen Aussagen des Robert-Koch-Instituts weniger präsent und rückt in den letzten Wochen zusätzlich in den Blick. Da alle bisherigen Messungen immer an einzelnen Proband*innen durchgeführt wurden, bleibt aktuell ungeklärt, inwieweit Aerosolwolken in geschlossenen Räumen kumulieren können, wenn viele Personen gleichzeitig sprechen oder singen. Weiterhin ist bisher nicht geklärt, ob und wie lange das Virus als Partikel auch ohne Flüssigkeitsmolekül (Tröpfchen oder Aerosol) überleben und in der Luft schweben kann, bzw. wie groß in diesem Fall die Infektionsgefahr ist.
• Sowohl hinsichtlich der Vermeidung von Tröpfcheninfektion als auch von Aerosolinfektion sind Abstandsregeln nötig; Mundschutz ist hilfreich. Abstände von rund 2,00 Meter sind im Grundsatz ausreichend. Sehr aktive Sprachartikulation, z. B. beim lauten Sprechen/Predigen oder beim professionellen/semiprofessionellen Singen, erhöht die Tröpfchen- und Aerosolreichweite und könnte somit etwas größere Abstände (z. B. 2,00 Meter bis 3,00 Meter) nahelegen. Die anfängliche Vermutung, Blechblasinstrumente könnten besonders große Abstandsregeln bedingen, hat sich nicht bestätigt.
• Hinsichtlich der Vermeidung von Aerosolinfektion sind zusätzlich Regeln zum Raumvolumen pro Person, zur Raumnutzungsdauer sowie zur Be- und Entlüftung nötig. Luftbewegung verdünnt Aerosole wirksam, sodass Musizieren an der frischen Luft (z. B. bei Open-air-Gottesdiensten) bei Einhaltung der Abstandsregeln vermutlich kaum zusätzliche Risiken birgt.
• Bedacht werden muss nicht nur, dass in Laienmusikensembles häufig auch Risiko-Altersgruppen vertreten sind, sondern auch, dass jede Form des singenden und blasenden Musizierens schnelles, tiefes Einatmen bedingt. Der Verdacht, dass durch eine unmittelbar im Lungenbereich und nicht zunächst in den oberen Atemwegen signifikante Viruslast schwerere Krankheitsverläufe ausgelöst werden könnten, ist nicht widerlegt. Daher ist es wichtig, die Einhaltung der gefundenen Abstandsregeln sowie Raumnutzungsregeln für singende und blasende Personen unbedingt ernstzunehmen und zu überwachen. Das gilt auch und insbesondere für z. B. Atemübungen bei Einsingen.
• Hinsichtlich des Gemeindegesangs gibt es wenig schriftliche Äußerungen. Im Kontext der geführten Gespräche wurde jedoch deutlich: Bei normalem, also nur durchschnittlich lauten Gemeindegesang, der mit Mund-Nasen-Schutz erfolgt und in Gottesdiensten von kurzer Dauer bei großen Raumvolumina insgesamt nur wenige Minuten einnimmt, ist bei Einhaltung eines Abstands oberhalb der unmittelbaren Tröpfchen- und Aerosolreichweite (also etwa 2,00 Meter) keine signifikant höhere Gefährdung als in alltäglichen Umgangssituationen (z. B. Gespräch in 1,50 Meter Abstand) zu erkennen. Weitere Untersuchungen und die schrittweise gesammelten Erfahrungen müssen zeigen, ob auch Gemeind
Vor dem Hintergrund dieser recht einhelligen Aussagen erscheinen landeskirchliche Regelungen in etwa folgenden Inhalts plausibel: